Bausparvertrag

Bausparvertrag
Bau|spar|ver|trag, der:
Vertrag mit einer Bausparkasse:
einen B. abschließen.

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Bausparvertrag,
 
Vertrag zwischen einer Bausparkasse und einem Bausparer über eine bestimmte Vertragssumme (Bausparsumme) zur Erlangung eines Baudarlehens. Von der vereinbarten Bausparsumme muss der Bausparer einen bestimmten Prozentsatz (meist 40 %) selbst als Sparguthaben aufbringen. Durch die Leistung von Sparbeiträgen, die verzinst werden, erwirbt der Bausparer den Anspruch auf Gewährung eines vonseiten der Bausparkasse unkündbaren Bauspardarlehens. Die Vertragssumme wird nach Ablauf der Mindestsparzeit (meist 18 Monate) und dem Erreichen des Mindestsparguthabens (Leistungszahl oder Bewertungszahl) zugeteilt. Die Leistungszahl wird aus dem Bausparguthaben und dem zehnfachen Betrag der in ihm enthaltenen Zinsen errechnet. Die Zuteilung hängt allerdings auch von den verfügbaren Mitteln der Bausparkasse (Bauspareinzahlungen, Zins- und Tilgungsleistungen, Fremdmittel) ab (Zuteilungsmasse). Das Bauspardarlehen, das steuerlich begünstigt ist, muss in monatlichen Raten in der Regel innerhalb von etwa zehn Jahren einschließlich einer Verzinsung von etwa 5 % zurückgezahlt werden. Während einer Sperrfrist darf die Vertragssumme nur für Wohnbau- beziehungsweise Wohnerwerbzwecke verwendet werden. Nach der Bausparförderung besteht Wahlmöglichkeit zwischen Steuerbegünstigung nach § 10 EStG und Gewährung einer an eine bestimmte Einkommensgrenze gebundenen staatlichen Bausparprämie (Wohnungsbauprämie).
 
Als eine der wichtigsten Formen der Baufinanzierung haben Bausparverträge eine besondere wohnungswirtschaftliche Bedeutung. Bausparverträge unterliegen keinen Zinsschwankungen, womit sie die Baufinanzierung für den Eigenheimerwerber von Konjunkturentwicklungen unabhängiger machen sowie im Allgemeinen die Konjunkturentwicklung stabilisieren. Dafür muss der Bausparer für die Dauer der Rückzahlung des Bauspardarlehens in der Regel mit höheren monatlichen Belastungen rechnen als bei einem Hypothekarkredit.
 
 
A. Zink: Der B. (31984);
 H. Laux: Die Bausparfinanzierung (61992);
 H. Dehnen: Bausparbrevier (51994).

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Bau|spar|ver|trag, der: Vertrag mit einer Bausparkasse: einen B. abschließen, unterschreiben.

Universal-Lexikon. 2012.

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